SPELLWEAVE

Der Verlauf
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Nutzungsbedingungen (AGB)

Diese Bedingungen regeln die Nutzung von SPELLWEAVE durch Unternehmen. Sie beschreiben die Leistung, wie sie in der Plattform tatsächlich umgesetzt ist.

Kaufmännische und juristische Festlegungen sind als TODO markiert und nicht durch Annahmen ersetzt.

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist die UV Service GmbH, Alexanderstraße 81, 70182 Stuttgart (im Folgenden „Anbieter“). Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform SPELLWEAVE einschließlich der Weboberfläche, der API und der Sprachfunktionen.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher ist nicht vorgesehen.

TODO (juristische Prüfung): Bestätigen, dass der Vertrieb ausschließlich B2B erfolgt. Falls Verbraucher zugelassen werden, sind Widerrufsrecht, Verbraucherinformationen und abweichende Haftungsregeln zwingend zu ergänzen.

§ 2 Vertragsschluss und Zugang

Der Zugang wird über ein Nutzerkonto bereitgestellt. Die Registrierung ist mit E-Mail-Adresse und Passwort oder über GitHub-OAuth möglich; darüber hinaus besteht eine Warteliste für den eingeladenen Zugang.

Nutzer sind verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und den Anbieter bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu informieren.

TODO (juristische Prüfung): Geschäftsentscheidung: bleibt die Registrierung offen oder nur auf Einladung? Der Code lässt derzeit offene Registrierung zu, während die Warteliste einen eingeladenen Zugang suggeriert. Beides gleichzeitig ist vertraglich unklar.

§ 3 Leistungsgegenstand

Die Plattform orchestriert KI-Agenten, die Quellcode analysieren, Änderungen vorschlagen, Commits und Pull Requests erzeugen sowie Deployments prüfen. Die Ausführung ist in Freigabestufen („Gates“) gegliedert; wesentliche Schritte erfordern die Freigabe durch den Nutzer.

Ergebnisse von KI-Systemen sind wahrscheinlichkeitsbasiert und können fehlerhaft sein. Der Anbieter schuldet keine Fehlerfreiheit erzeugter Inhalte oder Codeänderungen; der Nutzer bleibt für Prüfung und Freigabe verantwortlich.

TODO (juristische Prüfung): Verfügbarkeit/SLA, Wartungsfenster und Reaktionszeiten festlegen. Ohne Festlegung wird hier keine Verfügbarkeit zugesagt.

§ 4 Pflichten des Nutzers

  • Der Nutzer stellt sicher, dass er berechtigt ist, die verbundenen Repositories und die eingebrachten Inhalte verarbeiten zu lassen.
  • Der Nutzer bringt keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien (Art. 9 DSGVO) in die Plattform ein.
  • Der Nutzer nutzt die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke und umgeht keine Sicherheits-, Budget- oder Freigabemechanismen.
  • Bei Nutzung der Spracheingabe stellt der Nutzer sicher, dass alle Gesprächsteilnehmer über die Aufnahme informiert sind.

§ 5 Zugangsdaten Dritter und Secrets

Der Nutzer kann Zugangsdaten für Drittsysteme hinterlegen. Diese werden serverseitig verschlüsselt gespeichert und nach Berechtigung und zulässigen Domains beschränkt. Der Nutzer ist verpflichtet, nur Zugangsdaten mit dem geringstmöglichen Berechtigungsumfang zu hinterlegen.

§ 6 Rechte an Inhalten und Ergebnissen

Der Nutzer behält alle Rechte an eingebrachten Inhalten, insbesondere am Quellcode. Der Anbieter erhält nur die Nutzungsrechte, die zur Erbringung der Leistung erforderlich sind.

TODO (juristische Prüfung): Geschäftsentscheidung: Rechteinhaberschaft an KI-Ergebnissen, Zulässigkeit einer Nutzung anonymisierter Daten zur Produktverbesserung sowie Umgang mit Lizenzpflichten des erzeugten Codes.

§ 7 Preise, Credits und Zahlung

Die Nutzung kann über ein verbrauchsabhängiges Credit-Modell abgerechnet werden. Umfang, Preise und Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung.

TODO (juristische Prüfung): Preise, Credit-Umrechnung, Zahlungsziel, Verzugsfolgen, Laufzeit und Kündigungsfristen festlegen. Es werden hier bewusst keine Preise oder Fristen behauptet.

§ 8 Datenschutz

Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag mit der Subprozessoren-Liste als Anlage.

§ 9 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

TODO (juristische Prüfung): Haftungshöchstbetrag (z. B. Jahresentgelt), Regelungen zu Datenverlust und Freistellung sowie Verjährungsfristen juristisch prüfen und beziffern.

§ 10 Änderungen, Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand richten sich nach dem Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.

TODO (juristische Prüfung): Änderungsvorbehalt für diese Bedingungen (Ankündigungsfrist, Widerspruchsrecht) und Gerichtsstandsklausel prüfen.

Entwurfsstand: 29. Juli 2026. Dieser Text ist ein Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung.